Krankenkassen und Elektrotherapie -- Krankenkasseninfos Stand 2008
Elektrotherapiegeräte sind im Prinzip verordnungsfähig zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt jedoch Einschränkungen, insbesonders für Geräte, die einen höheren technologischen Anspruch haben. Die verschiedenen Hersteller und Vertreiber bekommen in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nur Geräte des untersten Preissegmentes bezahlt. Die Formel lautet: Ausreichend und zweckmäßig muss das Gerät sein. Qualitativ hochwertig oder auch medizinisch wirksam wird als Kriterium nicht mehr verlangt. Das hat in den letzten Jahren auf dem deutschen Markt dazu geführt, dass Weiterentwicklungen nur noch in Bezug auf Verbilligung der Herstellung durchgeführt wurden und die Herstellung selbst großenteils nach Fernost verlagert wurde.
So gut wie alle Krankenkassen bezahlen den Herstellern für nahezu alle Geräte nur ein Nutzungsentgeld für einen festgelegten Zeitraum. Auch dies führt tendenziell dazu, dass ein Lieferant eines besonders wirksamen Elektrotherapiegerätes bestraft wird, denn sein Gerät verbleibt bedeutend länger beim Nutzer, dem Patienten, als ein Gerät, das wenig hilft und schnell wieder zum Lieferanten zurückkehrt, wodurch dieser das Gerät schneller wieder ausmieten kann.
Verstärkt wird dieser Negativtrend noch durch die Vertragskausel in den Verträgen der Krankenkassen, dass jegliches Verbrauchsmateriel in den Pauschalpreisen enthalten ist. Leicht einzusehen: Kurze Verweildauer beim Patienten – weniger Verbrauchsmaterial,
das kostenlos beigeliefert werden muss.
Ausschreibungen von Elektrotherapiegeräten durch die Krankenkassen
Der Gesetzgeber, getrieben von der Panik, dass die Krankenkassenbeiträge noch weiter steigen, hat den Krankenkassen das Instrument der Ausschreibung der Elektrotherapiegeräte nach einem Bieterverfahren eröffnet. Dieser Gedanke, der vor dem Hintergrund der Kostenreduktion entstanden ist, führt zu einer weiteren Abwärtsspirale in Bezug auf die Versorgung mit technologisch aufwendigen Geräten und zu einem völligen Abbau jeglichen Services.
Es ist nämlich nicht möglich, die medizinische Versorgung so zu standardisieren, wie z.B. im Ingenieurwesen ein Brückenbauprojekt. Die Ausschreibungen kann nur gewinnen, wer einfachste Materialien und den geringsten Service zu Grunde legt.
Aufstellung der Krankenkassen nach Vertragsmodellen:
Kassen, die nach dem Ausschreibungsverfahren bisher arbeiten
- AOK MecklenburgVorpommern
- AOK Hessen
- AOK Bayern
- AOK Thüringen
- NUM IKK
- KKH
Diese Krankenkassen haben in verschiedenen Gebietslosen die Versorgung versteigert, wobei durchaus verschiedene Lieferanten das niedrigste Gebot abgegeben haben.
Die Konsequenz für die Schmerztherapeutischen Einrichtungen ist folgende: Die Einrichtung oder auch die Praxis die Schmerzpatienten versorgt, die bisher mit einem oder zwei Lieferanten gearbeitet hat, muss das jetzt mit einem halben Dutzend oder mehr Lieferanten. Das heißt in der Praxis, sie muß die Geräte der verschiedenen Lieferanten vorrätig haben und sich damit auskennen.
Die Krankenkassen zwingen den Arzt nämlich, diese Geräte dem Patienten zu erklären und an ihm zu erproben - vor der Verordnung. Da der Arzt und sein Praxispersonal zuerst vom Lieferanten der Geräte in deren Gebrauch eingewiesen werden müssen - und das sind bei der Elektrotherapie in die verschiedensten Geräte,
- TENS gegen Schmerzen
- Muskelstimulatoren zum Muskelaufbau
- Inkontinenzgeräte bei Harn- oder Stuhlinkontinenz
- Biofeedbackgeräte bei Lähmungen
- Rehabilitation nach Schlaganfall
macht das so gut wie kein Arzt mit, er wäre ja nur noch mit der Einarbeitung in den Gebrauch und das Verständnis der verschiedensten Geräte beschäftigt und bei nur 8 Lieferanten, mal 5 bis 10 Geräten, schon mit deren Verwaltung ausgelastet.
Was wird die Konsequenz sein:
Die Schmerztherapeuten werden die Verordnung dieser Geräte stark einschränken oder ganz aufgeben. Nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Leistung mit nur wenigen Euros absolut schlecht honoriert wird.
Vermutlich wird die Krankenkassen das Verschwinden eines Großteils der Elektrotherapie freuen, denn kurzfristig werden dadurch Kosten eingespart – langfristig wird aber auf dem Gebiet der Medikamente viel mehr wieder daraufgepackt, von den erheblichen Nebenwirkungen bei der Langzeiteinnahme von Schmerzmitteln ganz zu schweigen und andere Kosten, wie Arbeitsfähigkeit oder Kosten für andere physikalische Therapien, außen vor zu lassen.
Was ist die Konsequenz:
Der Schmerzpatient, oder derjenige der befürchtet einer zu werden, kauft sich selbst ein Elektrotherapiegerät.
Es gibt gute Literatur, die die Selbstbehandlung leicht macht. Viele Schmerzursachen sind dem Patienten meist bekannt. Das Ziel der ausreichenden Schmerzlinderung kann mit einem TENS Gerät in vielen Fällen erreicht werden. So kann die Dosis der Schmerzmittel vermindert werden, was oft mit einem Gewinn an Lebensqualität und einer Verminderung der schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen einhergeht. Der Ausbildung eines Schmerzgedächtnisses wird durch den rechtzeitigen Einsatz des TENS Gerätes vorgebeugt.
Preiswürdigkeit der Geräte
Die Elektrotherapiegeräte sind, wobei es natürlich auch in Bezug auf technologische Raffinesse große Unterschiede gibt, bedingt durch Großserienherstellung, immer preiswerter geworden. Gebrauchtgeräte, die bereits eine Zeit in einer Schmerztherapeutischen Einrichtung im Einsatz waren gibt es bereits sehr günstig.
Deren Einsatz ist, abgesehen z.B. bei Trägern von Herzschmittmachern, weitestgehend ohne Nebenwirkungen möglich und der Betrieb sehr kostengünstig. Eine Batterie und die Selbstklebelektroden sind der einzige Kostenfaktor und halten für viele Behandlungen. Manche Geräte – in der Anschaffung etwas teurer – haben einen eingebauten Akkumulator und ein externes Aufladegerät. Für Intensivnutzer gibt es die preiswerteren, aber weniger komfortablen Dauerelektroden.
Praxisgebühr und Zuzahlung
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Praxisgebühr ein verwaltungstechnisches Monstrum geschaffen, das seinesgleichen sucht. Es ist quasi eine Krankheitssteuer – die vom Arztbesuch aus "banalen" Gründen abschrecken soll. Deren praktische Erhebung – der Arzt wird zum ausgelagerten Minifinanzamt – und Verwaltung, er führt diese ja rechnerisch an die Krankenkasse ab, trifft jeden Kranken ohne wirkliche Kosteneinsparungen.
Die Zuzahlung fällt unter dieselbe Kategorie, nur trifft sie die Industrie, die so zum Büttel der Krankenkasse gemacht wird. Deren Erhebung und Weiterverrechnung ist aufwendiger als der Betrag selber, es wird hier richtig Geld verbrannt.
Aber alles das entfällt, wenn man sich gleich selbst behandelt. Der Kauf eines Elektrotherapiegerätes ist also sowohl angezeigt, ökonomisch sinnvoll und – das darf man getrost unterstellen – politisch gewollt.
