Krankenkassen und Elektrotherapie -- Krankenkasseninfos Stand 2009


Ausschreibung der AOK Westfalen Lippe abgeschlossen. Gewinner Heller Medizintechnik zum Preis von weniger als 25 Euro für eine komplette Versorgung. Neueste Meldung: Durch eine Rüge kommt ein anderer Lieferant zum Zuge. Verwirrung total.

In den Preis eingeschlossen ist eine persönliche Einweisung des Arztes und/oder des Patienten, gegebenenfalls zu Hause, ein TENS Gerät, beliebig viele Elektroden in einem Zeitraum von 6 Monaten.

Kommentar: Ein Waschmaschinenreparateur berechnet Anfahrt und Abfahrt und einen Stundensatz von 150 Euro plus die Ersatzteile. Die AOK Westfalen Lippe vergütet die med. Dienstleistung einschliesslich des Gerätes mit weniger als 25 Euro, Anfahrt und Abfahrt inclusive und der Arzt erhält für die Austestung, Beratung und Verordnung 190 Punkte (Abrechnungsziffer 30712) was in etwa 5 bis 6 Euro entspricht. Welche Qualität der medizinischen Versorgung kann man hierfür noch erwarten?

Selbst bei Aldi oder im Plus Markt muss man für ein einfaches TENS Gerät asiatischer Herkunft mehr bezahlen. Damit Sie sich selbst überzeugen können, hier ein Auszug aus dem EBM, nach dem die Ärzte abrechnen : TENS im aktuellen EBM

3.2 Krankheitsfall
Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 25 Abs. 1 EKV und umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen.

30712 Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS) Obligater Leistungsinhalt - Einsatz des für die Selbstanwendung bestimmten Gerätetyps, je Sitzung 190 Punkte Die Gebührenordnungsposition 30712 ist im Krankheitsfall höchstens fünfmal berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 30712 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 02101, 05360, 05372, 34502 und 34503 und nicht neben den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 5.3 berechnungsfähig.

Anmerkung des Autors; Die Ärzte werden in Punkten bezahlt und ein Punktwert schwankt zwischen 2 und 6 cent, je nach Region. Andere Kassen ziehen nach oder haben bereits die Ausschreibungsverfahren abgeschlossen.

Die AOK Hessen befindet sich in Vorbereitung einer neuen Ausschreibung, bei der letzten vergütete sie etwa 38 Euro für das zur Verfügung stellen eines TENS Gerätes, die AOK Bayern hat in 7 Gebietslosen die Ausschreibung vollzogen, und bezahlt je nach Gebiet zwischen 27 und 35 Euro für die Vollversorgung. Sie verlangt zudem von den Ausschreibungsgewinnern eine kostenlose Versorgung der Schmerzzentren mit Probegeräten. Auch die bayrischen Ärzte erhalten für die von den Kassen vorgeschriebene Austestung in der Praxis, die Einweisung in den Gebrauch des Gerätes und die Verordnung nur 190 Punkte (etwas 5 -6 Euro).

Man kann deshalb in der Kassenmedizin nur noch in Ausnahmefällen eine seriöse Durchführung dieser TENS-Therapie erwarten, denn für 5 -6 Euro kann ein Arzt etwa 2 bis 3 Minuten arbeiten. Und nach dem neuen Gesetz muss er die für die Austestung in der Praxis benötigten Elektroden selbst kaufen, Kosten 8 Euro (siehe in unserem Shop unter Elektroden).

Also geben Sie Ihrem Arzt, wenn er Ihnen eines von der Krankenkassen vorgeschriebenen TENS Gerät verordnet, durchaus ein Trinkgeld. Beim haareschneiden tun Sie das ja auch und Ihr Frisör hat nicht mal solange studiert wie Ihr Arzt und seine Praxiseinrichtung war vermutlich auch teurer als der Frisörsalon und seine Arzthelferinnen, seine Berufshaftpflicht und und und muss er auch noch davon bezahlen.

Fazit:

Die TENS-Therapie, die preisgünstige Schmerztherapie mit den geringsten Nebenwirkungen, wird von den Kassen bewusst oder unbewusst, aber mit grosser Geschwindigkeit gegen die Wand gefahren.

Alternative:

Privater Kauf eines TENS Gerätes

Vorteile:

  • Sie können sich ein qualitativ zu Ihrem Schmerzgeschehen passendes TENS Gerät aussuchen
  • Sie können das TENS Gerät zeitlich unbegrenzt verwenden und müssen sich keine Rezepte mehr vom Arzt holen.
  • Sie sparen die Zuzahlung, die ihre Krankenkassen von Ihnen erhebt, wenn Ihr Arzt Ihnen ein TENS Gerät verordnet, das Ihre Krankenkasse vorgeschrieben hat.
  • Sie sparen die Praxisgebühr, die unnötig ist, wenn Sie nur für die Verlängerung Ihres TENS Mietgerätes zum Arzt müssen.
  • Sie können das TENS Gerät bei Bedarf auch Familienmitglieder oder Bekannten zur Verfügung stellen.